Ungesichertes WLAN: Betreiber muss nicht in jedem europäischen Land haften

Viele in Deutschland haben ihr WLAN nicht durch ein Kennwort gesichert und so hat jeder, der in den Bereich des Netzwerkes kommt, die Möglichkeit sich Daten aus dem Internet zu laden. Zuletzt war die Rechtssprechung immer so, dass dann der Besitzer des WLAN zur Rechenschaft gezogen wurde, da er es in Kauf genommen hat, dass sich jemand anderer in sein Netzwerk einwählen und dadurch auch illegale Daten downloaden kann.

In Finnland wurde jetzt entschieden, dass die Frau, die ihr Netzwerk nicht gesichert hat, an der Urheberrechtsverletzung nicht beteiligt war und deshalb nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Ursprünglich wurde sie vom finnischen Anti-Piracy-Centre auf 6.000,- Euro Schadenersatz geklagt. Das Gericht entschied, dass nur die Bereitstellung der Internetverbindung alleine nicht strafbar ist. Zusätzlich verlangten die Kläger eine Unterlassungserklärung, das hätte aber bedeutet, dass ihr der Zugang gesperrt werden könnte, deshalb entschied das Gericht zugunsten der Beklagten.

In Deutschland ist jedoch immer noch der Besitzer des Internetzugangs für das Download verantwortlich. Es ist ihm auch zumutbar sich professionelle Hilfe zu engagieren, damit das WLAN gesichert wird. Werden also bereits ohne dessen Einwilligung vom Netzwerk illegal Daten heruntergeladen und der Besitzer tut nichts dagegen, so ist er dafür verantwortlich.

In einem Urteil des Bundesgerichtshofes wurde kürzlich entschieden, dass eine Unterlassungsklage gegen eine Person, die während des Urlaubs das WLAN freigeschaltet hatte und eine dritte Person sich Daten heruntergeladen hat, zugunsten des Klägers entschieden hat. Eine Schadenersatzklage wurde jedoch abgewiesen.

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